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   OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16   

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OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16 (https://dejure.org/2018,65565)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2018 - 19 U 66/16 (https://dejure.org/2018,65565)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2018 - 19 U 66/16 (https://dejure.org/2018,65565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keinen Termin zur Mängelbeseitigung genannt: Auftraggeber kann kündigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keinen Termin zur Mängelbeseitigung genannt: Auftraggeber kann kündigen! (IBR 2020, 516)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein "in sich abgeschlossener Teil der Leistung": Teilkündigung wegen Mängeln ist Vollkündigung! (IBR 2020, 582)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Der Beklagte trägt bis zur Abnahme die Darlegungs- und Beweislast für die Mangelfreiheit der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen (vgl. BGH NJW 2009, 360 (allgemein zur Beweislast für Mangelfreiheit vor Abnahme); BGH NJW 1999, 3554; Kniffka, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 9. Teil Rn. 44; Ingenstau/Korbion/Joussen/Vygen, VOB, 20. Aufl., § 8 Abs. 3 VOB/B Rn. 29).

    Denn bei Vorbehalt der Mängel ändert sich an dieser Beweislastverteilung durch die Abnahme nichts (vgl. BGH NJW 2009, 360).

    Wird daher im Wege der berechtigten Ersatzvornahme der Zustand herbeigeführt, zu dem der Unternehmer verpflichtet war, ist es nicht gerechtfertigt, ihm die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels der Werkleistung aufzuerlegen (vgl. BGH NJW 2009, 360).

    Eine solche könnte Beweiserleichterungen bis hin zur Umkehr der Beweislast zur Folge haben (vgl. BGH NJW 2009, 360).

    Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach und macht der Auftraggeber daraufhin von seinem Recht Gebrauch, den Mangel selbst zu beseitigen, kann allein aus dem Umstand, dass im Zuge der Mangelbeseitigung das von dem Auftragnehmer erstellte Werk verändert worden ist, grundsätzlich nicht der Vorwurf abgeleitet werden, der Auftraggeber habe schuldhaft die Beweisführung durch den Auftragnehmer vereitelt (vgl. BGH NJW 2009, 360).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Dieser Begriff ist eng und unter Beachtung (auch) der Ziele des § 12 Nr. 2 VOB/B auszulegen (vgl. BGH NJW 2009, 3717; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl, 6. Teil Rn. 188).

    Die Kündigung ist jedoch gemäß § 140 BGB in eine unbeschränkte außerordentliche Auftragsentziehung gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B umzudeuten (zur grundsätzlichen Möglichkeit einer solchen Umdeutung vgl. BGH NJW 2009, 3717).

  • OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 10 U 9/09

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Mit einer bloßen Anfrage, ob grundsätzlich Bereitschaft zur Mängelbeseitigung besteht, der das Oberlandesgericht Stuttgart (BauR 2010, 1083) im dortigen Fall lediglich den Charakter einer vorsorglichen, allgemeinen Erinnerung des Unternehmers an die Gewährleistungspflichten beigemessen hat, sind die durch den Kläger erfolgten unmissverständlichen Aufforderungen nicht vergleichbar.
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Wegen der hierdurch entstehenden unangemessenen Einschränkungen im laufenden Schulbetrieb durfte der Kläger daher wie erfolgt verfahren, den Beklagten zunächst zu einer verbindlichen Mitteilung zu Beginn und Art der Mangelbeseitigungsarbeiten aufzufordern (vgl. BGH NJW 1983, 989: im Ausnahmefall Forderung nach verbindlichen Terminszusagen und Benennung des beauftragten Bauunternehmens ausreichend).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Der Anspruch auf Abschlagszahlung ist auf Anzahlungen in Bezug auf den Vergütungsanspruch für das Gesamtwerk gerichtet (vgl. BGHZ 182, 158).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Der Beklagte trägt bis zur Abnahme die Darlegungs- und Beweislast für die Mangelfreiheit der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen (vgl. BGH NJW 2009, 360 (allgemein zur Beweislast für Mangelfreiheit vor Abnahme); BGH NJW 1999, 3554; Kniffka, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 9. Teil Rn. 44; Ingenstau/Korbion/Joussen/Vygen, VOB, 20. Aufl., § 8 Abs. 3 VOB/B Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 5 U 127/12

    Stellvertretung des Auftraggebers bei der Abnahme von Werkleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Ein solcher Fall kann beispielsweise vorliegen bei einem mehrere Monate dauernden Schweigen des Auftraggebers auf die Schlussrechnung des Auftragnehmers (vgl. BGH BauR 1977, 344) oder (erst recht) bei Ankündigung der Zahlung der Schlussrechnung ohne förmliche Abnahme (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2013, 1874) oder wenn die Parteien in anderer Weise erkennbar von der förmlichen Abnahme abrücken.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 185/90

    Abnahmeverweigerung bei wesentlichem Baumangel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Hierfür ist der Beklagte beweisbelastet (vgl. BGH NJW 1992, 2481; Baumgärtel/ Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 3. Aufl., § 12 VOB/B, Rn. 1).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 373/82

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Eine fiktive Abnahme scheidet aus, wenn die Parteien - wie hier - eine förmliche Abnahme vereinbart haben (vgl. BGH NJW 1984, 725).
  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2018 - 19 U 66/16
    Ein solcher Fall kann beispielsweise vorliegen bei einem mehrere Monate dauernden Schweigen des Auftraggebers auf die Schlussrechnung des Auftragnehmers (vgl. BGH BauR 1977, 344) oder (erst recht) bei Ankündigung der Zahlung der Schlussrechnung ohne förmliche Abnahme (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2013, 1874) oder wenn die Parteien in anderer Weise erkennbar von der förmlichen Abnahme abrücken.
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